Gut beraten?

„Steuern sparen
ist keine Sünde,
wir zeigen Ihnen
wie es geht.“

Ihr Roland Otti

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BRANCHENKOMPETENZ

Wir sind Ihr Partner für:

  • kleine & mittelständische Unternehmen
  • freie Berufe
  • Gewerbebetriebe
  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaften – OG, KG, GmbH

UNSERE LEISTUNGEN

  • Steuerliche Beratung
  • Buchhaltung
  • Lohnverrechnung
  • Jahresabschlüsse
  • Unternehmensberatung
  • Transparentes Honorar
  • Willkommensbonus
Roland Otti

Betreuung österreichweit, einfach kompetent

Seit 1995 ist Herr Roland Otti, Bakk. aus Klagenfurt im Bereich Finanzdienstleistung, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Bilanzierung sowie Unternehmensberatung tätig.

Die Interessenschwerpunkte lagen bereits während dem Studium der angewandten Betriebswirtschaft, in den Bereichen Rechnungslegung, Steuerrecht und Controlling.

Sein Know-How umfasst durch zusätzliche Ausbildungen die Gebiete Personalverrechnung, Bilanzbuchhaltung und Steuerberatung.

Durch ausnahmslos persönliche Betreuung, von Herrn Roland Otti, wird Ihr Unternehmen individuell beraten und erfolgsorientiert begleitet.

Bonus

So profitieren Sie von unseren Leistungen

Förderung für Neugründer 100%

Mit einer Neugründung eröffnet sich oft ein unbekanntes Problemfeld, hinsichtlich der zu erledigenden Behördenwege und mangelnder Unternehmensplanung. In diesem turbulenten Umfeld benötigen Sie individuelle Strategien, um Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen. Unser innovationsfreudiges Unternehmen bietet Ihnen eine beständige Beratung und ein zielorientiertes Handeln. Um Ihnen zum Erfolg zu verhelfen, schenken wir Ihnen eine Erstberatung bei Herrn Roland Otti, um erste Schritte zum klären.

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Transparentes Honorar 100%

Nach vollständiger Sichtung Ihrer Unterlagen durch unser Steuerberatungsunternehmen, können wir den Arbeitsaufwand und damit auch das Honorar gut einschätzen.

Willkommensbonus für Umsteiger 100%

Sie wollen Ihr Unternehmen optimieren und zu einer wirtschaftlichen Größe entwickeln? Dann ist der Willkommensbonus von OTTI Steuerberatung in Klagenfurt eine Interessante Option für Sie.
Ausgenommen Neugründer.

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Fragen

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FAQs

Gerne informieren wir Sie über folgende Themen

Nutzen Sie unseren Umstiegsbonus, Fragen Sie danach.

Eine Registrierkasse ist verpflichtend sobald in einem Jahr der Umsatz von 15.000,- Euro gesamt und davon auch 7.500,- bar eingenommen wurde. Das heißt, wenn sobald die letzte dieser Grenzen überschritten wurde. Eine Registrierkasse ist dann ab dem 4. Monat das dem Monat der Überschreitung folgt verpflichtend. Als Barumsätze zählen auch Zahlungen mit Kredit- oder Bankomatkarte und mit Gutscheinen.

Ab 1. April 2017 müssen Registrierkassen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen, damit die Manipulationssicherheit der Kasse gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist in Zukunft ein maschinenlesbarer Code auf jedem Kassenbeleg aufgedruckt (QR-Code).

Dazu ist es erforderlich ein Zertifikat zu erwerben und mit der Kasse zu verbinden (zB. Zertifikat auf Chipkarte und Kartenleser oder Zertifikat auf USB Stick). Sowohl die Kasse als auch das Zertifikat müssen vor dem 1. April 2017 beim Finanzamt registriert werden.

Nein, von der Registrierkasse sind bis 1. April 2017 nur die Daten der Kasse und ein Sicherheitszertifikat zu registrieren. Eine direkte oder dauerhafte (Online-)Verbindung der Kasse mit dem Finanzamt gibt es nicht.

Aktuelle Neuigkeiten und Wissenwertes

Herr Roland Otti und sein Team freuen sich auf Ihren Kontakt.

Wir sind ein in Klagenfurt ansässiges Unternehmen, welches im österreichischen Raum Ihre Klienten vertritt.
Gerne vereinbaren wir ein persönliches, unverbindliches und kostenloses Gespräch.