Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme der Investitionsfreibetrag mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 eingeführt. Er stellt eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar und mindert somit den zu versteuernden Gewinn.
Author: otti2016
Wichtiges zur Belegaufbewahrung
Aufgrund der stark fortschreitenden Digitalisierung stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Archivierung von Belegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entspricht.
Schwerpunkte der Überprüfung durch Finanzpolizei und Finanzamt
Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte durch Finanzpolizei und Finanzamt in nächster Zukunft gesetzt werden.
Nicht vergessen: Diverse Meldungen sind im Februar fällig
Im Februar sind einige Meldungen durchzuführen, die nicht vergessen werden sollten. Die vorsätzliche Verletzung der Meldeverpflichtung ist nämlich als Finanzordnungswidrigkeit zu werten und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Verordnung zur Ermittlung von Steuerdaten bei Kryptowährungen
Der Finanzminister hat nun festgelegt, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptowährung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind.
Falscher Ausweis der Umsatzsteuer?
Ein Unternehmer, der Leistungen ausschließlich an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Private erbringt, schuldet nicht den unrichtig ausgewiesenen USt-Betrag.
Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs nach Betriebsaufgabe
Wird ein Betrieb eingestellt, können Vorsteuern aus Rechnungen, die den ehemaligen Unternehmer erst nach Betriebsaufgabe erreichen, abgezogen werden
Energiekostenzuschuss: Nachfrist zur Voranmeldung
Für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss sind weitere Voranmeldungen in der Nachfrist vom 16.1.2023 bis 20.1.2023 über den aws Fördermanager möglich.
Gewerblicher Grundstückhandel bei Verkauf von mehreren Parzellen in kurzer Zeit
Die steuerliche Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist oft nicht einfach, da die Rechtsprechung keine starren Objektgrenzen innerhalb bestimmter Zeiträume vorgibt. Deshalb ist eine genaue steuerliche Analyse notwendig.
Kapitaleinkünfte gemeinnütziger Vereine
Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, unterliegen lediglich einer beschränkten Steuerpflicht - insbesondere bei Einkünften aus Kapitalvermögen.