In der Gastronomie führen immer wieder Betriebsprüfer der Finanzbehörde oder Finanzpolizei Kontrollen durch. Bei so einer Betriebsprüfung und Nachschau wird auf die Richtigkeit der Aufzeichnungen der Erlöse genau geachtet. Wer der Barbewegungsverordnung und dem Betrugsbekämpfungsgesetz nicht Rechnung trägt, der muss mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Diese neuen Steuernachzahlungen haben meist auch Auswirkungen auf eine Beitragsnachzahlung beim jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Was sind Aufzeichnungen und was muss ich bei einer Kontrolle durch das Finanzamt vorlegen?
Jeder einzelne Umsatz den Sie erzielen (Geschäftsfall) muss ordnungsgemäß aufgezeichnet werden. Dies bezeichnet man auch als Grundaufzeichnungen. Grundaufzeichnungen dürfen nicht einfach weggeworfen werden, diese müssen Sie der Finanzbehörde zur Verfügung stellen. Sofern Sie Ihre Aufzeichnungen über eine Registrierkasse ermitteln, müssen lückenlos Kassenjournale, Warengruppenberichte, Bedienerberichte und sämtliche weitere Unterteilungen die das Kassensystem bereit stellen kann dem Betriebsprüfer oder der Finanzpolizei aushändigen. Daher dürfen Sie nicht einfach diese Journale vernichten. Diese Aufzeichnungen gelten als Grunddatenaufzeichnungen. Führen Sie oder Ihre Mitarbeiter zusätzliche Aufzeichnungen, so sind auch diese Aufzeichnungen als Grunddaten zu werten und bei Verlangen der Behörde vorzulegen. Grunddatenaufzeichnungen sind auch Aktionen, die Sie Ihren Kunden anbieten, wie Menükarten, Getränke- und Speisekarten, Spezialangebote für einen bestimmten Zeitraum und vieles mehr.
Sie als Gastronom sollten Ihre Losungen unbedingt ordnungsgemäß aufzeichnen!
Sämtliche Bareinnahmen und Barausgaben sind täglich einzeln aufzuzeichnen. Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater oder Bilanzbuchhalter Ihres Vertrauens wie Sie die Einzelaufzeichnungen am besten führen sollten um auf der sicheren Seite zu sein. Anderenfalls stehen Ihnen noch die Möglichkeiten der Aufzeichnung in Form von Paragondurchschriften, Strichlisten, Losungsblätter oder Registrierkassenstreifen zur Verfügung. Dennoch sollten Sie im Vorfeld durch Ihren Steuerberater oder Bilanzbuchhalter abklären, welche Aufzeichnungen für Sie geeignet sind.
Weitere Details erhalten Sie von OTTI Steuerberatung & Unternehmensberatung e.U. aus Klagenfurt, die Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informiert. Herr Otti und sein Team freuen sich auf einen Anruf oder Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten, in Klagenfurt, in der Bahnhofstraße 22. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0463/318522.
Ich möchte der Einfachheit halber eine Kasse anschaffen!
Grundsätzlich ist das eine gute Idee, da eine Kasse (Kassensystem) die Aufzeichnung entsprechend den Vorgaben der Finanzbehörde sprich Bundesabgabenordnung (BAO) erfüllen sollte. Deshalb raten wir, lassen Sie sich beim Kauf einer Kasse von Ihrem Händler immer bestätigen, dass die Kasse die Sie erworben haben auch der Bundesabgabenordnung (BAO) entspricht. Ab 2016 ist eine Registrierkasse verpflichtend sobald die Umsätze 15.000 Euro überschreiten und davon 7.500 Euro bar eingenommen werden.
Ich habe die Grunddatenaufzeichnung nur mangelhaft geführt!
In diesem Falle ist der Betriebsprüfer berechtigt, die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchhaltung anzuzweifeln. Dies führt dazu, dass die Behörde hier Umsätze hinzu schätzen wird. Sie haben dann mit erheblichen Steuernachzahlungen die sich auch auf eine Nachzahlung bei dem Sozialversicherungsträger auswirkt bzw. auswirken kann zu rechnen.