…damit die Manipulationssicherheit der Kasse gewährleistet ist.
Hier für Sie als unsere Mandanten die Informationen dazu im Detail:
In Zukunft ist ein maschinenlesbarer Code auf jedem Kassenbeleg aufzudrucken (QR-Code). Dazu ist es erforderlich ein Zertifikat zu erwerben und mit der Kasse zu verbinden (zB. Zertifikat auf Chipkarte und Kartenleser oder Zertifikat auf USB Stick). Es wird empfohlen, die nötige Ausstattung über den Kassenlieferant oder -hersteller rechtzeitig zu beziehen, da eventuell auch mit Lieferengpässen zu rechnen ist und das Bundesministerium für Finanzen bereits angekündigt hat, dass es keine Verschiebung des Termins geben wird.
Ich ersuche Sie daher, sofern Sie verpflichtet sind eine Registrierkasse zu verwenden, Ihren Kassenhersteller oder Kassenlieferanten zu kontaktieren, damit die Registrierkasse upgedatet wird und die für die Manipulationssicherheit notwendige Ausstattung erhält.
Nach Inbetriebnahme der Kassa inkl. Sicherheitseinrichtung müssen Sie einen Startbeleg erstellen, dieser enthält bereits den QR-Code auf dem Beleg.
Sowohl die Kasse als auch das Zertifikat müssen vor dem 1. April 2017 beim Finanzamt registriert werden. Möglich ist dies entweder mittels File-Upload, sofern das die Kasse unterstützt oder im Dialogverfahren.
Sie können das entweder selbst in FinanzOnline erledigen oder Sie beauftragen uns, um die Registrierung durchzuführen. Der Startbeleg ist danach mit der Belegcheck-App des BMF zu überprüfen. Wenn der Belegcheck positiv ist, dann ist Ihre Registrierkasse registriert und fit für die Zeit nach dem 31. März 2017.
Für diese verpflichtende Umrüstung bis 31.3.2016 gibt es eine Prämie von zumindest 200,- Euro durch das Finanzamt. Diese wird für Klienten unserer Kanzlei gleichzeitig mit den Jahressteuererklärungen beantragt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Registrierung oder bei sonstigen Fragen in diesem Zusammenhang.
Ihr
ROLAND OTTI, BAKK.